Festpunkte der Lagenetze sind Geodätische Grundnetzpunkte (GGP), Benutzungsfestpunkte (BFP), Trigonometrische Punkte (TP) sowie zugehörige Orientierungspunkte (OP) und Exzentren, deren Lage auf der Erde durch Koordinaten mit Zentimetergenauigkeit im amtlichen Lagebezugssystem festgelegt ist. Sie bilden die Grundlage für alle hoheitlichen Vermessungen (Landesvermessung und Liegenschaftskataster), aber auch für technische und wissenschaftliche Vermessungen.
Datenherkunft
Zu den Lagefestpunkten gehören die Geodätischen Grundnetzpunkte, die Benutzungsfestpunkte und die Trigonometrischen Punkte (TP). Die Geodätischen Grundnetzpunkte bilden den Kern des Lagefestpunktfeldes. Sie sind multifunktionale Festpunkte, die neben ihrer Eigenschaft als Lagefestpunkt auch übergeordnete Höhen- und Schwerefestpunkte sind. Die Geodätischen Grundnetzpunkte realisieren somit ein integriertes Raumbezugsfestpunktfeld und dienen zugleich als erdvermarkte Kontrollpunkte für die Referenzstationspunkte des Satellitenpositionierungsdienstes SAPOS, welche sich überwiegend auf Gebäuden befinden. In Mecklenburg-Vorpommern existieren 43 unterirdisch vermarkte Geodätische Grundnetzpunkte. Wegen ihrer grundlegenden Bedeutung für den hoheitlichen geodätischen Raumbezug unseres Landes stehen sie für eine Benutzung durch Dritte grundsätzlich nicht zu Verfügung. Die Benutzungsfestpunkte bilden das Bindeglied zwischen den satellitengestützten Positionierungsdiensten SAPOS und den klassischen Trigonometrischen Punkten. Sie zeichnen sich als benutzbare Lagefestpunkte durch ihre Eignung für satellitengeodätische Messverfahren, insbesondere durch ihre Horizontfreiheit und Anfahrbarkeit, aus. Die ca. 1.250 Benutzungsfestpunkte des Landes dienen des Weiteren als Passpunkte für die Transformation ehemaliger Lagebezugssysteme in das amtliche Lagebezugssystem ETRS 89 mit der UTM-Abbildung. Sie sind im amtlichen Transformationsprogramm TRAFO hinterlegt. Die Lagefestpunkte sind über die gesamte Landesfläche verteilt und repräsentieren mit ihren Vermarkungen das einheitliche geodätische Lagebezugssystem in der Örtlichkeit. Das amtliche Höhenbezugssystem in Mecklenburg-Vorpommern ist seit dem 30. Juni 2017 das System des Deutschen Haupthöhennetzes 2016 (DHHN2016). Es löste das DHHN92 als amtliches System ab. Die Höhenbezugsfläche für das DHHN2016 ist das Quasigeoid. Das DHHN2016 wird realisiert durch Nivellementpunkte (NivP) 1. bis 3. Ordnung (Niv-Netze 1. - 3. O.). Für die NivP im DHHN2016 werden Normalhöhen, bezogen auf den Nullpunkt des Pegels Amsterdam, berechnet. Die Höhen tragen die Bezeichnung Höhen über Normalhöhen-Null (NHN) im DHHN2016. Bei der Berechnung von Höhen im System DHHN2016 werden die Parameter des GRS80-Ellipsoids und die Koordinaten der NivP im System des ETRS 89 verwendet. Das Höhenfestpunktfeld liegt zurzeit mit einer Gesamtpunktanzahl von ca. 13 000 NivP vor. Die Netze 3. Ordnung liegen für Mecklenburg-Vorpommern flächendeckend vor. Nutzer der Daten der Landesvermessung können Höhen auch weiterhin im Höhenbezugssystem DHHN92 erhalten.
Ansprechpartner
Landesamt für innere Verwaltung M-V, Amt für Geoinformation, Vermessung und Katasterwesen
Lübecker Straße 289
19059
Schwerin
Telefon: 0385 - 588 56860
Fax: 0385 - 509 56030
E-Mail:
geodatenservice@laiv-mv.de
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