Hinweis zu Bodenrichtwerten für die Grundsteuer in Mecklenburg-Vorpommern
19.01.2022
Zurzeit stehen im GeoPortal.MV Bodenrichtwerte mit dem Stichtag 31.12.2020 bereit. Für die Grundsteuer B (Grundvermögen) sind Bodenrichtwerte mit Stichtag 01.01.2022 maßgeblich. Die Bodenrichtwerte mit dem genannten Stichtag werden durch die Gutachterausschüsse im I. Quartal 2022 ermittelt und stehen voraussichtlich ab April 2022 zur Verfügung.
zur Themenkarte Bodenrichtwerte im GeoPortal.MV
Für den in Mecklenburg-Vorpommern belegenen Grundbesitz wird die Finanzverwaltung den Grundstückseigentümern zur Unterstützung ihrer Erklärungsabgabe im Zuge der Grundsteuerreform verschiedene, für die Erklärung erforderliche Daten in einem „Grundsteuerportal“ bereitstellen. Zu diesen Daten werden auch die Bodenrichtwerte mit Stichtag 01.01.2022 gehören. Über die Eingabe der Lagedaten (Flurstück oder Adresse) gelangt der Eigentümer zu seinem Flurstück und kann sich zu diesem die für das Grundvermögen bzw. das land- und forstwirtschaftliche Vermögen im Liegenschaftskataster geführten Daten zuzüglich des Bodenrichtwertes (bzw. der Ertragsmesszahl) anzeigen lassen. Das Grundsteuerportal wird zurzeit erstellt und soll ab Mitte Mai 2022 freigeschaltet werden.
Informationen dazu erhalten Sie auf der Internetseite des AfGVK unter www.laiv-mv.de/Geoinformation/
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